Wettbewerbsbedingungen:

Besetzung:

Die maximale Besetzung besteht aus Flöte (auch Piccolo- und Altflöte), Klarinette (auch Bassklarinette), Posaune, Violine, Violoncello, Kontrabass und Klavier. Das Ensemble wird dirigiert. Die Verwendung von Elektronik (Stereozuspiel, keine Live-Elektronik) und Video (1 Beamer auf 1 Projektionsfläche) sind in eingeschränktem Rahmen möglich.

 

Deadline:

Die Wettbewerbsbeiträge müssen bis 31.03.2016 im PDF-Format an masterpiece2016@gmx.net gesendet sowie das Teilnahmeformular ausgefüllt werden. Auf der Partitur müssen die Dauer der Komposition sowie die Kategorie, in der der Wettbewerbsbeitrag eingesandt wird, vermerkt sein. Im Fall der Verwendung eines Zuspiels oder Videos müssen die dazugehörigen Dateien ebenfalls bis 31.03.2016 per Email eingesandt und die Art und Weise der Verwendung in der Partitur ausreichend dokumentiert sein. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. 

Die Gewinner werden bis 10.04.2016 per Email informiert und hier auf dieser Website veröffentlicht.

 

Die Gewinner verpflichten sich, die Partitur und Einzelstimmen ihres Wettbewerbsbeitrags als Dateien des Notensatzprogramms Finale oder als Graphik-Dateien (jpeg) bis 17.04.2016 nachzureichen.

 

 

Preise:

a) Aus jeder Wettbewerbskategorie wird ein Beitrag ausgewählt, der Eingang in das Gesamtprojekt masterpiece management 2016 findet, welches am 22. Mai 2016 im Rahmen der new talents biennale in Köln aufgeführt wird.

 

b) Nach dem Konzert werden aus allen erklungenen Wettbewerbsbeiträgen die drei besten Beiträge insgesamt prämiert. Der erste Preis beträgt 1000 €, der zweite Preis 500 € und der dritte 300 €.

 

Jury:

Die Jury besteht aus Katharina Vogt und Tobias Eduard Schick und berät nichtöffentlich. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Jury ist ausgeschlossen. Die Jury kann von der Vergabe der Preise absehen.

 

Allgemeine Bedingungen:

Es gibt keine Altersbeschränkungen und keine Beschränkung von Nationalitäten. Bei Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland kann sich ein etwaiger Wettbewerbsgewinn ggf. um die Einkommensteuer gemäß § 50a EStG (sog. „Ausländersteuer“, 15 %) reduzieren.

 

Jeder Wettbewerbsteilnehmer kann für jede Wettbewerbskategorie nur einen Wettbewerbsbeitrag einsenden. Mit der Einsendung bestätigen die Wettbewerbsteilnehmer, alleinige Urheber ihres Beitrags zu sein. Die Gewinner räumen im Fall der Auswahl ihrer Komposition die zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechte ein, dass diese in die Komposition masterpiece management 2016 integriert und im Rahmen des Projekts masterpiece management 2016 aufgeführt wird. Die Verwertung der Nutzungsrechte erfolgt durch die GEMA. Deshalb stimmen die einzelnen Wettbewerbsgewinner zu, dass ihr Werk als Teil einer Gemeinschaftskomposition stellvertretend durch Tobias Schick bei der GEMA angemeldet wird. Im Fall der Auswahl des eingereichten Werkes dürfen keine finanziellen Ansprüche von Seiten Dritter (etwa von Seiten des Verlegers bzw. des Verlags bei verlegten Werken) geltend gemacht werden. Sollten dennoch finanzielle Ansprüche seitens Dritter erhoben werden, so fallen diese auf die Wettbewerbsgewinner zurück.